__Trauung - Kirchgemeinde Scharans-Reformiert

Kirchgemeinde Scharans-Fürstenau
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__Trauung

Begleitung im Leben
Die kirchliche Trauung setzt die Ziviltrauung voraus und ist die Bitte um Gottes Segen für diese Lebensgemeinschaft.
Gottes Wort wird als Verheissung und Wegweisung für die Ehe verkündigt. Die Segnung von Lebenspartnerschaften ist nach Zustimmung des Kirchgemeindevorstands ebenfalls möglich.
In der reformierten Kirche ist auch nach einer Scheidung eine kirchliche Heirat möglich.
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, setzen Sie sich bitte möglichst früh mit der Pfarrperson in Verbindung,
um die Trauung (inkl.Ort und Zeit) zu besprechen.
Zwei Traugespräche sind üblich. Mindestens ein/e Partner/in soll Mitglied einer evangelischen Kirche sein.

Was der Volksmund mit „ökumenischer Trauung" bezeichnet, ist leider noch keine echte gemeinsame Trauung der reformierten und christ- bzw. römisch-katholischen Kirchen. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie eine christ- bzw. römisch-katholische Trauung unter Mitwirkung der reformierten Pfarrperson oder eine evangelisch-reformierte Trauung unter Beteiligung des/r katholischen Priesters/in wollen.

Nehmen Sie bitte auch Kontakt mit unserem Pfarramt auf, wenn Sie für die Trauung eine auswärtige reformierte Pfarrperson (Laienprediger/in oder Theologiekandidat/in) beiziehen möchten. Sowohl für eine evangelisch-methodistische als auch für eine katholische Trauung kann die Kirche grundsätzlich nach Absprache mit dem Kirchgemeindevorstand zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Fall oder falls Sie selbst von auswärts kommen, beachten Sie bitte auch den Abschnitt betreffend der Kosten.
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